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Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andreas Klamm Sabaot, Journalist   
Montag, den 01. März 2010 um 01:01 Uhr

Berlin. 17. Fe­bruar 2010. Zu den Plänen und Dis­kus­sionen der Re­gie­rungs-Ko­ali­tion aus CDU, CSU und FDP und der So­zi­al­de­mo­kra­ti­schen Partei Deutsch­lands (SPD) wo­nach die Si­che­rung der ARGEN (Ar­beits­ge­mein­schaften) mit­tels der Än­de­rung des Grund­ge­setzes ge­schützt werden soll, er­klärte in einem Schreiben an Bundes-Ar­beits­mi­nis­terin Dr. Ur­sula von der Leyen, der Chef des dbb Be­am­ten­bund, Peter Heesen:

„Die jetzt von Ko­ali­tion und SPD dis­ku­tierte Än­de­rung der Ver­fas­sung stellt die einzig sinn­volle Lö­sung dar. Sie si­chert ein funk­tio­nie­rendes Leis­tungs-An­gebot und eine Be­treuung aus einer Hand und ge­währ­leistet zu­gleich, dass auch den Op­ti­ons­kom­munen eine si­chere Grund­lage für ihre wei­tere Ar­beit ge­geben wird.“

Der dbb Be­am­ten­bund und Ta­ri­fu­nion be­grüßt Pläne zur dau­er­haften Si­che­rung
der Ar­beits­ge­mein­schaften nach dem Zweiten So­zi­al­ge­setz­buch ( SGB II ) und der Op­ti­ons­kom­munen.

„An der Ein­sicht, dass die kom­mu­nalen Leis­tungen, ins­be­son­dere die Kosten der Un­ter­kunft, und die Leis­tungen der Bun­de­s­agentur für Ar­beit in Bezug auf Lang­zeit-Ar­beits­lose zu­sam­men­ge­hören, dass nur ge­meinsam ge­för­dert und ge­for­dert werden kann, ist von den un­mit­telbar Be­trof­fenen nie ernst­haft ge­rüt­telt worden“, er­gänzte Heesen.

Die Tren­nung, wie durch die Ko­ali­tions-Ver­ein­ba­rung vor­ge­geben, hätte „nicht nur eine ge­wach­sene und zu­neh­mend er­folg­reiche Zu­sam­men­ar­beit in Frage ge­stellt – zu Lasten der be­trof­fenen Ar­beits­losen wie der Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter“. Nach An­sicht des dbb-Chefs hätte eine Tren­nung zudem mehr Bü­ro­kratie und einen An­stieg so­zi­al­ge­richt­li­cher Ver­fahren zur Folge ge­habt.

Der dbb hoffe, dass jetzt zeitnah neue Ent­würfe vor­ge­legt werden.

Peter Heesen mahnte: „Diese müssen auch für die große Zahl von Mit­ar­bei­te­rinnen
und Mit­ar­beiter die heute be­ste­hende Un­si­cher­heit be­sei­tigen und plan­bare
be­ruf­liche Per­spek­tiven er­öffnen“.

Damit es nicht nur bei einer guten Hoff­nung bleibt, hat der dbb fol­genden Vor­schlag für einen Text der ge­planten Grund­ge­setz-Än­de­rung ge­macht, die die ARGEN und Op­tions-Kom­munen in Deutsch­land schützen soll:

„Durch Bun­des­ge­setz mit Zu­stim­mung des Bun­des­rates kann be­stimmt werden,
dass die Aus­füh­rung von Bun­des­ge­setzen auf ge­mein­same Ein­rich­tungen
des Bundes und der Länder bzw. der nach Lan­des­recht zu­stän­digen Ge­meinden
und Ge­mein­de­ver­bände über­tragen werden kann, die bei der Er­fül­lung
der Auf­gaben zu­sam­men­wirken.

Auf­gaben auf dem Ge­biet der Grund­si­che­rung für Ar­beits­lose sollen auf ge­mein­same Ein­rich­tungen nach Satz 1 über­tragen werden, so­weit nicht im Ein­zel­fall eine Ge­meinde bzw. ein Ge­mein­de­ver­band mit der al­lei­nigen Wahr­neh­mung be­auf­tragt wird. Die nä­here Aus­ge­stal­tung ge­mein­samer Ein­rich­tungen wird durch Bun­des­ge­setz mit Zu­stim­mung des Bun­des­rates ge­re­gelt.“

Eine öf­fent­liche und of­fi­zi­elle Re­ak­tion von Bundes-Ar­beits­mi­nis­terin Dr. Ur­sula von der Leyen zum ein­ge­reichten Text-Ent­wurf für eine Än­de­rung des Grund­ge­setzes zum Schutz der ARGEN und Op­tions-Kom­munen liegt der Re­dak­tion bis­lang noch nicht vor.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. März 2010 um 21:13 Uhr
 

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