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Gesetzliche Härtefallregelung zu Hartz IV zu Recht vorläufig gestoppt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 05. März 2010 um 21:26 Uhr

 "Der Stopp des Ge­setz­ent­wurfs zur Ein­füh­rung einer Här­te­fall­re­ge­lung zu Hartz IV stellt einen Sieg der Ver­nunft dar", so die Präsi­dentin des Deut­schen Ju­ris­tin­nen­bundes (djb) Jutta Wagner. "Hier wurde auf Druck der Op­po­si­tion ge­rade noch recht­zeitig die Not­bremse ge­zogen. Denn dieses über­stürzte Ver­fahren der Re­gie­rungs­frak­tionen zur Än­de­rung der Hartz-IV-Ge­setze kommt einer Missach­tung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts und des Deut­schen Bun­des­tages gleich." Wagner drückt gleich­zeitig ihr Un­ver­ständnis über das Pro­ce­dere
aus: "Das Mi­nis­te­rium für Ar­beit und So­ziales (BMAS), das den Ent­wurf vor­be­reitet hat, scheint aus der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 9. Fe­bruar 2010 zu den Re­gel­sätzen nichts ge­lernt zu haben."

Zum Hin­ter­grund: Im Schnell­ver­fahren von ge­rade einer Woche sollte hier eine ge­setz­liche Neu­re­ge­lung er­folgen. Ge­plant war ein Hucke­pack­ver­fahren, das den Ent­wurf an das lau­fende Ge­set­zes­vor­haben zur Sta­bi­li­sie­rung der Fi­nanz­lage der So­zi­al­ver­si­che­rungs­sys­teme und zur Ein­füh­rung eines Son­der­pro­gramms mit Maß­nahmen für Milch­vieh­halter an­bindet. Dieses wird be­reits heute im Deut­schen Bun­destag ver­ab­schiedet werden.

Warum die Re­gie­rungs­frak­tionen solche Eile an den Tag legten und diese für
ALG-II-Be­zieher(innen) be­deut­same Re­ge­lung als An­hängsel einer derart fern­lie­genden The­matik wie der Milch­wirt­schaft ein­brachten, er­schließt sich nicht. Denn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine gute und prak­ti­kable Re­ge­lung ge­troffen, die Ge­set­zes­kraft hat und die Be­hörden und Ge­richte schon jetzt un­mit­telbar bindet. Au­ßerdem be­stehen er­heb­liche Be­denken, ob es sich um ein for­mell ord­nungs­ge­mäßes Ge­setz­ge­bungs­ver­fahren ge­han­delt hätte. Denn es ist schlech­ter­dings nicht vor­stellbar, dass die Ab­ge­ord­neten in­ner­halb einer Woche hin­rei­chende In­for­ma­tion über den Be­ra­tungs­ge­gen­stand er­halten und die Mög­lich­keit haben, den In­halt und die Trag­weite der Neu­re­ge­lung aus­rei­chend zu er­ör­tern. Diese An­for­de­rungen stellt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt je­doch an ein for­mell ord­nungs­ge­mäßes Ge­setz. Er­schwe­rend kommt hinzu, dass er­neut Schät­zungen "ins Blaue hinein" vor­ge­nommen wurden, denn die sta­tis­ti­sche Grund­lage für die ge­schätzten Mehr­kosten in Höhe von bis zu 100 Mil­lionen Euro im Jahr 2010 bleibt im Dun­keln. Eben solche Schät­zungen ohne Da­ten­grund­lage hatte das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dem Ge­setz­geber bzgl. der Re­gel­satz­höhe je­doch vor­ge­worfen und so den An­lass zur ak­tu­ellen Hartz-IV-Re­form ge­geben.

D e u t s c h e r J u r i s t i n n e n b u n d e . V .
Jutta Wagner - Präsi­dentin -
Anke Gimbal - Ge­schäfts­füh­rerin -
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. März 2010 um 21:44 Uhr
 

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