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Experte empfiehlt Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gemeinsam helfen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andreas Klamm-Sabaot, Journalist   
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 17:10 Uhr

Duis­burg. 29. Juli 2010. Nach dem Tod einer 25­jäh­rigen Mutter eines 4jäh­rigen Kindes aus Hei­li­gen­haus bei Essen, die in der Nacht zum Mitt­woch als 21. Opfer der Love­pa­rade Ka­ta­strophe von Duis­burg ver­s­toben ist, wird das Ausmaß der Ka­ta­strophe von Duis­burg noch deut­li­cher. Bei der Ka­ta­strophe in Folge einer Mas­sen­panik wurden ins­ge­samt 21 Men­schen ge­tötet und mehr als 500 Men­schen ver­letzt.

In einer Pres­se­kon­fe­renz am gest­rigen Mitt­woch erhob der In­nen­mi­nister von Nord­rhein-West­falen, Ralf Jäger (SPD), schwere Vor­würfe ge­gen­über dem Ver­an­stalter der Love­pa­rade, dem in Berlin an­säs­sigen Un­ter­nehmen Lo­pa­vent GmbH, dessen Ge­schäfts­führer der Mil­lionär und In­haber wei­terer Firmen, Rainer Schaller, ist. Der Ver­an­stalter habe mög­li­cher­weise we­niger Ordner ein­ge­setzt als zu­ge­sagt. Das Leit-System für Be­su­cher der Love­pa­rade habe mög­li­cher­weise ver­sagt. Die Er­mitt­lungen der Staats­an­walt­schaft und der Po­lizei in Köln dauern noch an. Die Er­mitt­lungen finden gegen Un­be­kannt wegen des Ver­dachts der 21-fa­chen fahr­läs­sigen Tö­tung und der 511-fa­chen fahr­läs­sigen Kör­per­ver­let­zung statt. Nicht selten werden al­ler­dings Er­mitt­lungs-Ver­fahren gegen Un­be­kannt, früher oder später ohne ein kon­kretes Er­gebnis auf einen oder meh­rere mög­liche Ver­ant­wort­liche ein­ge­stellt, weil diese trotz in­ten­siver Be­mü­hungen häufig nicht von der Po­lizei er­mit­telt werden können. Zu­min­dest ist der Er­fah­rungs­wert aus einer Viel­zahl von Er­mitt­lungs-Ver­fahren gegen Un­be­kannt öf­fent­lich be­kannt.

Mitten in der Zeit des Schocks und der Trauer über den schlimmst mög­li­chen Ver­lust von Ehe­frauen, Kin­dern, Ehe­männer, Freunden und Ver­wandten müssen die Hin­ter­blie­benen der 21 ge­tö­teten Men­schen sich auch noch den Her­aus­for­de­rungen stellen, die mit sol­chen Ka­ta­stro­phen ver­bunden sind. Etwa der Frage: Wer zahlt für die Über­füh­rungs­kosten der ver­stor­benen Men­schen ? Wer zahlt für die Be­er­di­gungs­kosten und wer zahlt für die Hin­ter­blie­benen, sprich auch für Ehe­leute und die Kinder, die jetzt zu Halb-Waisen oder gar Voll-Waisen ge­worden sind. In einer Si­tua­tion der ge­tö­teten Men­schen bei der Love­pa­rade in Duis­burg fällt sogar der In­haber einer Rechts­an­walts-Kanzlei kom­plett aus, der bei der Love­pa­rade Ka­ta­strophe ge­tötet wurde. Elmar L. war In­haber einer Rechts­an­walts-Kanzlei. Da er ge­tötet wurde, kann er nicht mehr seine ehe­ma­ligen Man­danten ver­treten, die in der Folge der Ka­ta­strophe auch in­di­rekt und mög­li­cher­weise zu­sätz­lich di­rekt ge­schä­digt werden.

An­ge­hö­rige der Love­pa­rade-Ka­ta­strophe sollten sich ge­meinsam helfen

Der Ex­perte, Rechts­an­walt und ehe­ma­lige Bundes-In­nen­mi­nister Ger­hart Baum (FDP) rät den Hin­ter­blie­benen der 21 ge­tö­teten Men­schen und den mehr als 500 ver­letzten Men­schen der Ka­ta­strophe der Love­pa­rade in Duis­burg sich mög­lichst bald und rasch in einer In­ter­es­sen­gruppe zur Wahr­neh­mung be­rech­tigter Scha­denser­satz-An­sprüche zu­sam­men­zu­schließen. Der ehe­ma­lige Bun­des­mi­nister a. D., Rechts­an­walt und Ex­perte hat be­reits die In­ter­essen der Hin­ter­blie­benen des Con­corde-Flug­zeug-Ab­sturzes ver­treten.

Für die an­ge­hö­rigen Men­schen sei es schon jetzt wichtig, klare Zu­sagen auf Scha­denser­satz von den Ver­ant­wort­li­chen ein­zu­for­dern, so der FDP-Po­li­tiker, meldet der West­deut­sche Rund­funk (WDR). Wie be­reits meh­rere wei­tere Opfer-Rechte-An­wälte und auch Ex­perten zur Be­hand­lung von Trau­mata oder Post­trau­ma­ti­schen Be­las­tungs-Stö­rungen (PTBS), emp­fiehlt auch Ger­hart Baum, dass der Staat, das Land Nord­rhein-West­falen und die Stadt Duis­burg einen Not­hilfe-Opfer-Fonds schaffen sollten, der eine mög­liche Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Ver­an­stal­ters des Un­ter­neh­mens, Lo­pa­vent GmbH, aus­glei­chen könnte.

Nach Be­richten in der Fi­nan­cial Times Deutsch­land ist der Ver­an­stalter Lo­pa­vent GmbH mit nur 7,5 Mil­lionen Euro ver­si­chert für even­tu­elle Schäden bei der Love­pa­rade. Nachdem der worst case, das meint die Ka­ta­strophe bei der Love­pa­rade in Duis­burg am Samstag ge­schehen ist, in deren Folge 21 Men­schen ge­tötet und mehr als 500 Men­schen ver­letzt wurden, be­fürchten Opfer-Rechte-An­wälte, dass die ge­ringe Ver­si­che­rungs­s­umme für Aus­gleichs-Zah­lungen und Ent­schä­di­gungen für die Hin­ter­blie­benen der 21 ge­tö­teten Men­schen und zur De­ckung der Ret­tungs- Arzt- Kran­ken­haus- und Reha-Kosten der mehr als 500 ver­letzten Men­schen sowie zur Ver­sor­gung der Fa­mi­lien der Hin­ter­blie­benen nicht aus­reicht.

Eine Ge­sell­schaft mit be­schränkter Haf­tung (GmbH) könne zwi­schen 25.000 Euro bis 50.000 Euro fi­nan­ziell mit einer so ge­nannten Stamm­ein­lage aus­ge­stattet sein. Die Ge­sell­schafter einer GmbH können im Rahmen von Ge­sell­schafter-Ver­trägen auch hö­here Stamm­ein­lagen ver­ein­baren, was in der Regel je­doch nicht die gän­gige Praxis ist. Nor­ma­ler­weise haften Firmen-In­haber einer GmbH nicht mit ihrem Privat-Ver­mögen. Sollten die fi­nan­zi­ellen For­de­rungen über diesen Be­trag hinaus gehen und dies ist nach dem Groß­scha­dens-Er­eignis nach der Mas­sen­panik bei der Love­pa­rade in Duis­burg zu er­warten, wäre der Ver­an­stalter, die Lo­pa­vent GmbH, fak­tisch be­trachtet fi­nan­ziell zah­lungs­un­fähig. Sollten die An­ge­hö­rigen nicht recht­zeitig ver­su­chen, be­rech­tigte Scha­denser­satz-An­sprüche zu si­chern, könnte dies dazu führen, dass die Hin­ter­blie­benen in der Folge der Ka­ta­strophe in schwerste wirt­schaft­liche und fi­nan­zi­elle Nöte ge­raten, neben dem Schock und der Trauer über den Ver­lust von Fa­mi­lien-An­ge­hö­rigen, Kin­dern und Freunden.

Wei­tere und aus­führ­liche In­for­ma­tionen:

Ger­hart R. Baum, Bun­des­mi­nister. a. D. Ju­rist, http://www.ger­hart-baum.de

 

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Juli 2010 um 13:25 Uhr
 

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